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erstherrichtungUnter der Erstherrichtung versteht man die provisorische Herrichtung nach einer Beisetzung.
 
Hierzu gehört:
 
- das Abräumen der Kränze
- Errichtung eines provisorischen Hügels
- auf Wunsch entfernen des Hügels
- Fläche begradigen und mit Rindenmulch abdecken
- Anlegen eines Pflanzbeetes
- vorhandene Schalen und Trittplatten entsprechend plazieren
 
Auch hier beraten wir Sie jederzeit gerne und würden Sie gerne persönlich vor Ort beraten.

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