Unter der Erstherrichtung versteht man die provisorische Herrichtung nach einer Beisetzung.
Hierzu gehört:
- das Abräumen der Kränze
- Errichtung eines provisorischen Hügels
- auf Wunsch entfernen des Hügels
- Fläche begradigen und mit Rindenmulch abdecken
- Anlegen eines Pflanzbeetes
- vorhandene Schalen und Trittplatten entsprechend plazieren
Auch hier beraten wir Sie jederzeit gerne und würden Sie gerne persönlich vor Ort beraten.